TREMELLA 90 Stk. Anatis

Art.Nr.: 9120060961309

Hersteller: Anatis

32,90 EUR


Produktbeschreibung

In Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapsuliert!

  • Tremella fuciformis Pilz Pulver in Bio-Qualität
  • 3-6-Wochen-Packung | Nettofüllmenge 54 g
  • Einnahmeempfehlung: 2 x 1 Kps. bis 2 x 2 Kps. täglich mit Flüssigkeit nehmen
  • Unsere Bio-Produkte werden von der Austria Bio Garantie zertifiziert. Biozertifikat

Der Tremella fuciformis Pilz wird vorwiegend in China, Japan und Vietnam als Heil- und Speisepilz verwendet. Seine gallertige, zittrige Beschaffenheit inspirierte zu seinem Namen (tremulus = zittrig). Weitere gebräuchliche Namen sind Silberohr, white fungus, snow fungus, Bai Mu Er und Pinyin.
Wenn es einen Schönheitspilz gibt, dann ist es der Tremella. Er wird gern in extrem teuren Kosmetika verwendet, vor allem in China und Japan, wo der Pilz immer schon das vielleicht beste Beauty-Geheimnis der Frauen am Kaiserhof war. Schon seine gallertige Konsistenz weist auf die feuchtigkeitsspeichernden und elastizitätsfördernden Eigenschaften hin. Zu verdanken hat er das einem einmaligen Wirkstoff, der Glucuronsäure, die auch „Tremella Hyaluronsäure“ genannt wird. Sie soll noch besser wirken als die Hyaluronsäure selbst, Spannkraft und Feuchthaltevermögen der Haut erhöhen und dadurch Falten mildern.

 

Wertgebende Inhaltsstoffe Inhalt pro Kapsel
Tremella fuciformis BIO 500 mg
Zutaten: Tremella BIO Pulver (Tremella fuciformis), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)

 

  • Ohne synthetische Stoffe
  • Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe z. B. Magnesiumstearat
  • Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
  • Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
  • Ohne Zuckerzusatz
  • Laktose- und glutenfrei
  • Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
  • Pflanzliche Kapsel (Zellulose)

Hinweise:

  • Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
    sowie für eine gesunde Lebensweise
  • Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
  • Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
  • Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern

Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.