BITTERMELONE 60 Stk. Anatis

Art.Nr.: 9120060960067

22,90 EUR


Produktbeschreibung

In Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapsuliert!

  • Bittermelonen Exktrakt mit GlucoFit Banaba-Ganzblattextrakt
  • Mit Zimtexktrakt und Chrom
  • Kein Ersatz für ärztliche Behandlung oder lebensnotwendige Medikamente
  • 1-Monats-Packung | Nettofüllmenge 36 g
  • Einnahmeempfehlung: 2x täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit nehmen

Ein Blick in die Küchen Indiens und Japans, speziell der über 100-Jährigen Einwohner Okinawas, zeigt auffällig häufig die Verwendung eines bestimmten Gemüses: der Bittermelone oder auch Bittergurke. Bittermelone kommt täglich in Form von Gemüseeintopf auf den Tisch und gilt als einer der Gründe für geistige und körperliche Fitness bis ins hohe Alter.

Chrom trägt bei
– zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen,
– zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels.

 

Wertgebende Inhaltsstoffe Tagesdosis 2 Kapseln NRV*
Bittermelonenextrakt (15 %) 500 mg 100g
Zimt 200 mg  
Banabablattextrakt (1 %) 50 mg  
Chrom 40 mcg 100 %
*Nährstoffbezugswert gemäß LMIV Nr. 1169/2011
Zutaten: Bittermelonenextrakt (Momordica charantia), Zimtpolyphenole (Cinnamomum Cassia), Banabablattextrakt (Lagerstroemia speciosa), Chrompicolinat, Trennmittel: Korallenkalkalge (Lithothamnium calcareum), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)

 

  • Ohne synthetische Stoffe
  • Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe z. B. Magnesiumstearat
  • Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
  • Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
  • Ohne Zuckerzusatz
  • Laktose- und glutenfrei
  • Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
  • Pflanzliche Kapsel (Zellulose)
 

Hinweise:

  • Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
    sowie für eine gesunde Lebensweise
  • Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
  • Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
  • Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern

Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.