Bittermelone 60 Stück Anatis

Produktinformationen "Bittermelone 60 Stück Anatis"
Bittermelonen
Kapseln mit GlucoFit
In
Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapselt!
Nettofüllmenge: 36 g | 1-Monats-Packung
Einnahmeempfehlung: 2 x täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit einnehmen.
Beschreibung
Diese Kapseln enthalten Bittermelonenextrakt mit GlucoFit Banaba-Ganzblattextrakt, ergänzt durch Zimtextrakt und Chrom. Die Bittermelone, auch als Bittergurke bekannt, ist ein unverzichtbares Gemüse in der indischen und japanischen Küche und wird häufig von den über 100-jährigen Einwohnern Okinawas verwendet. Ihre regelmäßige Einnahme wird mit geistiger und körperlicher Fitness bis ins hohe Alter in Verbindung gebracht.
Wertgebende Inhaltsstoffe pro 2 Kapseln (Tagesdosis)
- Bittermelonenextrakt (15 %): 500 mg
- Zimt: 200 mg
- Banabablatt-Extrakt (1 %): 50 mg
- Chrom: 40 mcg (100 % NRV)
Zutaten
Bittermelonenextrakt (Momordica charantia), Zimtpolyphenole (Cinnamomum cassia), Banabablatt-Extrakt (Lagerstroemia speciosa), Chrompicolinat, Trennmittel: Korallenkalkalge (Lithothamnium calcareum), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle).
Wertvolle Eigenschaften
Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels und einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei. Diese Kapseln sind eine ausgezeichnete Ergänzung für eine ausgewogene Ernährung.
Eigenschaften
- Kein Ersatz für ärztliche Behandlung oder lebensnotwendige Medikamente
- Ohne synthetische Stoffe
- Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe wie z. B. Magnesiumstearat
- Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
- Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
- Ohne Zuckerzusatz
- Laktose- und glutenfrei
- Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
- Pflanzliche Kapsel (Zellulose)
Hinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung oder einen gesunden Lebensstil. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten. Kühl und trocken lagern, nicht über Zimmertemperatur.
Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.
Für mehr Informationen bitte Bilder anklicken!
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